Cityquartier77
Willkommen Zuhause


WILLKOMMEN bei Cityquartier 77. Friedrich-Wilhelm-Straße/Trier



Lage

Cityquartier 77 ... Trier. Diese Lage verdient es mehr, als innercity bezeichnet zu werden. Innenstadt, Römerbrücke, Barbarathermen; alles in wenigen Fußminuten. Wer in Bestlagen investiert, macht sich keine Gedanken über auf- und absteigende Stadtviertel, sondern profitiert von der Wertstabilität und stetigem Wachstum.

 



Grundstück

Vormals ein Gewerbegrundstück, viel zu schön um nicht einer besonderen Wohnbebauung zugeführt zu werden - absolut zentral, fußläufig zur Innenstadt.

Dieses Grundstück wurde nun aus dem Dornröschenschlaf erweckt und dem heutigen Zeitgeist für zentrales City-Wohnen entsprechend geplant. Es entsteht ein Solitär ...modern, gradlinig, fast puristisch, außergewöhnlich auch in der Farbgestaltung. Hier entsteht neues Wohnen was dem heutigen Zeitgeist modern living entspricht, verbunden mit einer modernen Designsprache.



Wohnungen

Das ist modernes Leben mitten im Herzen der Stadt Trier. Ihre neue Adresse für zentrales Wohnen, in direkter Nähe zur Mosel.

In den Geschossen finden Sie 2 und 3 Zimmer- Wohnungen von 49 m² bis 75 m² und im Staffelgeschoss 4 Penthousewohnungen mit Dachterrassen.

 



 Nutzen Sie die neue degressive AVA mit 5%. Es lohnt sich!



Wie sind die Konditionen und für welche Gebäude gilt die degressive AfA?
Die degressive Abschreibung gilt ausschließlich für neu gebaute bzw. neu erworbene Wohngebäude und Wohnungen.


Im ersten Jahr können 5 Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren können jeweils 5 Prozent Restwertes steuerlich geltend gemacht werden.


Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich.
Beispielrechnung: Bei 400.000 Euro Investitionskosten sind es im ersten Jahr 20.000 Euro (5 Prozent von 400.000), im zweiten Jahr 19.000 Euro (400.000 Euro abzüglich der 20.000 Euro vom ersten Jahr = 380.000 Euro Restwert).
Der Baubeginn des Wohngebäudes muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegen.
Beim Erwerb einer Immobilie muss der Vertrag zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 rechtswirksam geschlossen werden. Die Immobilie muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.